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Gut zu wissen:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Regelungen für Teil 1 und Teil 2

Vertragspartner ist PCSCOM IT-Service Inhaber Jörg Mortag, Rathausplatz 7a, 07747 Jena (im Folgenden „PCSCOM“ genannt) und der Kunde. PCSCOM erbringt Dienstleistungen, Warenverkäufe und Reparaturen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese umfassen 2 Teile. Teil 1 -Regelungen für den Warenverkauf- und Teil 2 – Regelungen für den IT-Service.

PCSCOM ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist PCSCOM berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 

Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit PCSCOM beruht, nicht geltend machen.

Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsberechtigten der Parteien. Zu Dokumentationszwecken vereinbaren die Vertragsparteien, dass Änderungen mindestens in Textform niedergelegt werden.

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der gesonderten Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für planwidrige Lücken oder durch technische Entwicklung erforderlicher Ergänzung.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von PCSCOM. PCSCOM ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 

Teil 1 Regelungen für den Warenverkauf

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen. Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.

Vertragsschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.

Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen so-wie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.

Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank. Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, bleibt es uns auch ohne Begründung über-lassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kun-den zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.

Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation der Anschluss an das Deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.

Preise und Zahlung

Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis entweder sofort in bar oder per ec-cash zu zahlen. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistu ngen. Versenden wir auf Wunsch des Kunden die Ware so werden Liefer- und Transportkosten gesondert berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Annahme von Schecks als Zahlungsmittel ist ausgeschlossen.

Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Lieferung, Annahmeverzug Gefahrenübergang

Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits er-brachten Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.

Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigen Schaden nachweist.

Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung entstehenden Schaden zu ersetzen.

Der Gefahrübergang erfolgt bei Lieferungen an Unternehmer mit der Warenübergabe, beim Versendungsverkauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auch im Falle des Versendungskaufs erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.

Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

Gebrauchte Ware

Wird eine gebrauchte Sache verkauft, verjähren die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an der Sache in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt der Kunde bei dem Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, so ist eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen und beim Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr begrenzt. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs-gehilfen Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.

Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 b) dieser AGB als ergänzend vereinbart.

Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.

Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenz-bedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.

Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien

Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kosten-losen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Gegen eine geringe Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.

Schadensersatz

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körper-schäden. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hinge-wiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.

Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von so genannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissens-stand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Teil 2 Regelungen für den IT-Support

Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für PCSCOM werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.

Die Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen der PCSCOM sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich die PCSCOM entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.

Der Kunde hat der PCSCOM alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.

Der Kunde setzt die PCSCOM darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

Die zu einem Angebot der PCSCOM gehörenden Unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.

Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich Feiertage.

Laufzeit, Kündigung

Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot.

Das Vertragsverhältnis ist zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.

Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.

Kündigungen bedürfen der Schriftform, es sei denn die vertragliche Vereinbarung wurde lediglich textlich (E-Mail) getroffen. Dann kann die Kündigung ebenfalls textlich erfolgen.

Zahlungsbedingungen, Kostentragung, Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.

Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben z.B durch gesonderten Wartungsvertrag oder Cloudhostingvertrag bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung von PCSCOM nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.

PCSCOM ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit- und Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung.

Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist PCSCOM berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden.

Bei laufenden Leistungen sind die monatlichen Preise mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Kalendermonats zu berechnen ist. Nutzungsabhängige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten von PCSCOM. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung, welche innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar ist.

Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 3.7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.

Im Falle des Verzuges ist PCSCOM vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils von zwei Monatsentgelten in Verzug sein oder mit einer Summe, die ein Monatsentgelt ausmacht, ist PCSCOM berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. PCSCOM behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.

Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der PCSCOM geltend zu machen.

PCSCOM kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.

Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.

Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde, wenn durch sein Verhalten eine Sperrung notwendig war.

Pflichten des Kunden

Der Kunde wird alle notwendigen Daten, wie beispielsweise seine Kontaktdaten und E-Mail-Adresse, vollständig und wahrheitsgetreu angeben und Änderungen zeitnah mitteilen.

PCSCOM wird Erklärungen zu diesem Vertragsverhältnis an die E-Mail-Adresse des Kunden senden. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.

Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der PCSCOM unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde die PCSCOM im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.

Die Nutzung der von PCSCOM vertragsgemäß bereitgestellten Leistungen ist ausschließlich dem Vertragspartner gestattet. Dritten darf weder entgeltlich noch unentgeltlich Zugriff gewährt werden, dies schließt Zugriffe über ungesicherte Netzwerke ein. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde eine Vermutung haben, dass die Zugangsdaten unberechtigterweise von einem Dritten genutzt werden, so hat er dies unverzüglich PCSCOM mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die ein Dritter durch befugte oder unbefugte Zugriffe verursacht hat, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.

Im Falle, dass auf den Servern der PCSCOM Daten des Kunden gespeichert sind, wird PCSCOM durch regelmäßige Back-Ups für eine ordnungsgemäße Datensicherung sorgen. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. PCSCOM wird dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage des Kunden eine Einweisung in die eigene Sicherung seiner Daten geben. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Datenverlustes PCSCOM bei der Widerherstellung der Daten zu unterstützen, indem er die Daten unentgeltlich wieder auf die Server von PCSCOM überspielt, wenn und soweit diese ihm selbst noch vorliegen.

Sollte ein Server derart korrumpiert werden, dass er Teil eines Bot-Netzes wird, so ist PCSCOM berechtigt, den Server sofort zu sperren.

Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht unberechtigt anzubieten oder zu vertreiben. Auch entsprechende Links sind untersagt. Bei einem Verstoß ist PCSCOM auch hier zur sofortigen Sperrung des Servers oder der Homepage berechtigt und ihr obliegt ein sofortiges Kündigungsrecht.

Der Kunde verpflichtet sich, seine im Rahmen des Hosting abgelegten Programme und Dienste stets auf dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit zu halten. Dies beinhaltet insbesondere Softwareupdates bzw. Migrationen zu neueren Versionen von Programmiersprachen/Skripten (z.B. .php). Unterlässt der Kunde solche notwendigen Änderungen, so ist PCSCOM berechtigt, die betreffenden Seiten und Dienste zu deaktivieren, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des gesamten Systems, einschließlich der Server anderer Kunden von PCSCOM und der Netzverfügbarkeit notwendig ist. Dies kann z.B. dann notwendig werden, wenn die Seiten und Dienste nach einem Update bzw. einer Migration nicht mehr mit dem aktuellen Sicherheitsstandard kompatibel sind.

PCSCOM informiert den Kunden unverzüglich von einer Sperrung eines Servers bzw. von der Deaktivierung einer Webseite bzw. Dienst durch PCSCOM.

Sollte der Kunde von PCSCOM Speicherplatz für Homepages (Hosting) und/oder eine virtuelle Maschine im Rahmen des Homing-Angebotes und/oder einen vollwertigen Server (Hardware) bereitgestellt bekommen, so hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, dass durch die entsprechende Nutzung durch den Kunden eine übermäßige Belastung der Server nicht stattfindet. PCSCOM ist im Falle einer Zuwiderhandlung berechtigt, nach entsprechender Bekanntgabe an den Kunden, nach eigenem Ermessen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Sollte der Kunde den Hosting-Dienst von PCSCOM nutzen, so ist er dazu verpflichtet, das TMG einzuhalten und insbesondere die Herkunft der Inhalte auf der Homepage z.B. mittels Impressum erkenntlich zu machen. Der Kunde wird sich selbst über die Anforderungen eines Impressums informieren.

Hat PCSCOM schriftlich und verbindlich Fristen und Termine zugesagt und kann diese nicht einhalten oder gerät sie mit ihrer Leistung mehr als 14 Tage in Verzug, so kann der Kunde von da an eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit von PCSCOM eingetreten ist.

Leistungsinhalt bei Netzwerkbetreuung

Die Pflege der IT-Infrastruktur des Kunden (Netzwerkbetreuung) erfolgt auf Basis einer gesonderten Vereinbarung, inkl. Entsprechender Auftragsdatenvereinbarung). Sie erfolgt in der Regel und soweit nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen des Fernzugriffs. Dieser erfolgt durch den Aufbau einer dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend verschlüsselte Datenfernübertragungsverbindung zwischen der PCSCOM und dem Standort der IT des Kunden.

Die Details der Leistungsinhalte regelt eine gesonderte Vereinbarung. Die PCSCOM wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten.

Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.

Der Kunde erbringt die in der gesonderten Vereinbarung aufgeführten Mitwirkungsleistungen. Insbesondere benennt er einen verantwortlichen Ansprechpartner, der fachlich und technisch entsprechend qualifiziert ist und über Entscheidungsbefugnisse verfügt. Nur dieser wird Anfragen an die PCSCOM richten. Den Wechsel des Ansprechpartners teilt der Kunde der PCSCOM unverzüglich mindestens in Textform (E-Mail) mit. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass nach Meldung einer Störung der Ansprechpartner für Rückfragen und Behebungsvorschläge der PCSCOM mindestens während der vereinbarten Servicezeit, bei Inanspruchnahme des Notfalldienstes auch außerhalb dieser Zeiten, erreichbar ist.

Der Kunde gestattet den Zugang & Zugriff zu Räumlichkeiten und IT-Infrastruktur, soweit dies zur Erbringung der Netzwerkdienstleistungen durch PCSCOM erforderlich ist.

Der Kunde wird PCSCOM unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Der Kunde stellt sicher, dass der Wartungsgegenstand nur in einer freigegebenen Einsatzumgebung eingesetzt wird.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der PCSCOM übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

Leistungsinhalt Programmierung, Webdesign

Umfang und Inhalt der beauftragten Programmierleistungen ergeben sich durch das entsprechende Angebot sowie ggf. aus einem Pflichtenheft. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die detaillierte Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit zwischen PCSCOM und dem Kunden. Dies geschieht regelmäßig in vergütungspflichtigen Workshops.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung der Software dadurch mitzuwirken, dass er die notwendigen Angaben zu Anwendungsbereich und Inhalte macht und erforderliche Daten rechtzeitig zur Verfügung stellt. Die abgestimmte Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungswünsche Sonderwünsche oder Änderungen die sich nach Vertragsabschluss ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden aufgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde.

PCSCOM wird dem Kunden den Vertragsgegenstand in maschinenlesbarer Form auf dem vereinbarten bzw. zu dem Zeitpunkt üblichen Datensystem oder –träger überlassen.

PCSCOM ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Source- und Quellcode des Programms sowie eine Dokumentation der Programmentwicklung und -anwendung zu liefern, sofern keine anderslautende einzelvertragliche Regelung mit dem Kunden getroffen wurde.

PCSCOM überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhält der Kunde eine zeitlich nicht beschränkte und nicht exklusive Nutzungslizenz an im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellter Programmierung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Programmen, Hilfsprogrammen, die keinen eigenen Lizenzbedingungen unterliegen bzw. lediglich Arbeitsversionen sind sowie an anderen Unterlagen und Materialien behält sich PCSCOM das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dritten dürfen diese nur im Einvernehmen mit PCSCOM zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese an PCSCOM zurückzugeben. PCSCOM ist frei, solche Entwürfe – unter Wahrung der Vertraulichkeit – an Dritte zu verwerten.

Der Kunde versichert PCSCOM, dass er zur Verwendung aller übergebenen Texte, Bilder, Medien etc. berechtigt ist. Soweit an dem überlassenem Material Urheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Programmierung aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse der PCSCOM zur Durchführung des Auftrages einzuräumen.

Der Kunde stellt PCSCOM von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.

Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb 21 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Werkes mindestens textlich (E-Mail) mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.

Leistungsstörung und Haftung

PCSCOM ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, und aufgrund von Ereignissen bei PCSCOM oder deren Erfüllungsgehilfen, die der PCSCOM die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat PCSCOM nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die PCSCOM zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Der Kunde ist berechtigt, sollte eine Störung länger als 48 Stunden am Stück andauern, das monatliche Entgelt entsprechend zu mindern.

Ist PCSCOM auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachweist, kann PCSCOM die Vergütung ihres Aufwands verlangen. Die PCSCOM kann Logfiles heranziehen, um den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel seitens PCSCOM vorliegt.

Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen PCSCOM und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. PCSCOM haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. PCSCOM verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden sowie dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder wenn der Kunde veraltete Treiber verwendet oder das PC-System mit der Leistung von PCSCOM nicht kompatibel ist.

Sollte bestimmte Software zur Programmierung von Homepages technisch veraltet sein, übernimmt PCSCOM keine Verantwortung dafür, dass die Homepages weiterhin im Internet ordnungsgemäß dargestellt werden können.

Sollte das Telekommunikationsgesetz Anwendung finden, bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

PCSCOM und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des zur Verfügung gestellten Anschlusses beruhen. Erkennt der Kunde oder musste er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, muss er unverzüglich PCSCOM darüber in Kenntnis setzen.

Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden bzw. Angebote können diese Regelungen weiter spezifizieren bzw. eine andere Absprache ergeben.

Datenschutz

PCSCOM beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.

PCSCOM speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO. Eine darüberhinausgehende Speicherung und Verarbeitung der Daten z.B. zum Zweck des offsite-Backups bedarf einer gesonderten Datenschutzvereinbarung. Diese wird im Falle mit dem Kunden individuell abgeschlossen.

Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

Wenn ein Zugriff der PCSCOM auf personenbezogene Daten in Kundensystemen nicht ausgeschlossen werden kann, wird die PCSCOM ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiterin tätig. Sie wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die PCSCOM wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß der einschlägigen Rechtsnormen notwendig schriftlich vereinbaren.

PCSCOM ist berechtigt, von den vom Kunden überlassenen Dateien und Unterlagen Arbeitskopien zu erstellen. Sämtliche der PCSCOM überlassenen Daten, Unterlagen und sonstigen Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herauszugeben. Das gleiche gilt für die von PCSCOM im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse. Ein Zurückbehaltungsrecht – aus welchem Grund auch immer – ist ausgeschlossen.

Bei Fragen in Bezug auf unsere Datenschutzbestimmungen ist unser Datenschutzbeauftragter unter admin@pcscom.de zu erreichen.

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